Das gesetzliche Grundpfandrecht betrifft nur wenige unerfreuliche Fälle, löst aber für alle Grundstückverkäufe eine erhebliche zusätzliche administrative Belastung aus. Künftig müsste der Teil der Grundstückskaufsumme, der voraussichtlich der geschuldeten Grundstückgewinnsteuer entspricht, auf das Kundenkonto des beurkundenden Notars einbezahlt werden. Da die rechtskräftige Veranlagung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt, was ein bis zwei Jahre dauern kann, muss der Notar sicherheitshalber einen erhöhten Teil auf sein Kundenkonto einfordern. Nach Eintritt der Rechtskraft des Veranlagungsentscheids hat der Notar ab seinem Kundenkonto den Betrag der Grundstückgewinnsteuer an den Kanton zu bezahlen und den Rest an die berechtigte natürliche oder juristische Person weiterzuleiten. Damit entsteht zusätzlicher Aufwand. Bei drei Arbeitsstunden à Fr. 200.-- entstehen dem Grundstückverkäufer Kosten von Fr. 600.--. Bei 100 Kaufverträgen pro Notar und Jahr fallen Fr. 60'000.-- an Zusatzkosten an. Bei 100 Notaren dürften somit zusätzliche Kosten von Fr. 6'000'000.-- entstehen. Die Verkäufer können diese Kosten bei der Grundstückgewinnsteuerberechnung in Abzug bringen, so dass dem Staat unter dem Strich nicht mehr viel bleiben dürfte.
Wegen Einzelfällen soll allen ein Mehraufwand entstehen
Wieder einmal sollen wegen wenigen unkorrekten Personen alle korrekt handelnden Personen mit einem zusätzlichen Aufwand belastet werden. Auf diesen Perfektionismus ist zu verzichten. Der Staat wird mosaiksteinartig weiter aufgebaut, statt schlanker gemacht.
Keine direkte Einreichung von Lohnausweisen
Auch im Aargau ist die Zusammenarbeit zwischen den Bürgerinnen und Bürgern mit dem Staat durch ein Vertrauensverhältnis geprägt. Die vorgeschlagene Pflicht für die Arbeitgebenden, die Lohnausweise der Arbeitnehmenden unter Umgehung der Bürgerinnen und Bürger direkt den Steuerbehörden einzureichen, strotzt von einem grossen und ungerechtfertigten Misstrauen und verletzt dieses Vertrauensverhältnis. Diese neue Pflicht ist deshalb abzulehnen. Sie würde auch nicht zu einer administrativen Erleichterung für die Steuerpflichtigen führen, da diese ihrer Steuererklärung neben den Lohnausweisen zahlreiche zusätzliche Belege, wie Bankauszüge, Wertschriftenverzeichnisse, Hypothekarzinsausweise, Unterhaltsabzüge und weitere Bescheinigungen einzureichen haben. Es geht offensichtlich nicht um eine Vereinfachung, sondern um eine Einschränkung der Steuerpflichtigen zugunsten der misstrauischen Steuerbehörden. Dieses Vorhaben kann aus liberaler Sicht nicht unterstützt werden.
Eingriff in die persönliche Freiheit
Die direkte Einreichung der Lohnausweise der Arbeitgebenden an die Steuerbehörden verunmöglicht zudem den Arbeitnehmenden die vorgängige Kontrolle von Daten, die sie persönlich betreffen. Dieser Eingriff in die persönliche Freiheit kann nicht akzeptiert werden.
Aufwand für Arbeitgebende
Auch für die Arbeitgebenden entsteht mit dieser elektronischen Übermittlung weiterer Aufwand. Sie werden ihre Übermittlungsgeräte laufend den Anforderungen des Staats anpassen müssen. Im Übrigen ist die vorgeschlagene Lösung ein weiterer Schritt in Richtung Quellenbesteuerung für alle natürlichen Personen, die von der FDP abgelehnt wird.
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Weitere Auskünfte: Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91 Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78 Herbert H. Scholl, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft und Inneres, Tel. 062 836 40 50
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