Rechtssicherheit und Standortattraktivität werden gewährleistet

Der Regierungsrat folgt den Vorschlägen der FDP Aargau weitestgehend

Die FDP Aargau unterstützt die vom Regierungsrat vorgelegte Umsetzung der Bundessteuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) in Kanton Aargau. Die von der FDP geforderten Nachbesserungen sind eingeflossen. Damit ist die Vorlage ausgewogen und mehrheitsfähig.

Die FDP Aargau erachtet die vorgelegte Umsetzung der Bundessteuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) als gelungen. Die Revision ist dringend notwendig, um die Rechtssicherheit im internationalen Umfeld wie auch die hohe Standortattraktivität der Schweiz und des Kantons Aargau zu gewährleisten.

Bundesrechtlicher Ansatz zur Minimalbesteuerung wird nicht überschritten

Die bisherige Besteuerung der Dividenden bei einer mindestens 10%-tigen Beteiligung an einer Kapital- gesellschaft oder Genossenschaft beträgt im Aargau 40%. Das neue Bundesrecht schreibt für den Bund eine Erhöhung von 60% auf 70% und für die Kantone eine minimale Besteuerung von 50% vor. Die FDP ist beruhigt, dass der Regierungsrat ihre in der Vernehmlassung eingebrachten Vorschläge in die Vorlage einfliessen liess. Das Konzept sieht nun vor, dass die Dividendenbesteuerung für familieneigene KMU des Mittelstands nicht über das bundesrechtliche Minimum angehoben und somit auf 50% festgesetzt wird.

Weiterführung der privilegierten Vermögensbesteuerung bei ausserbörslichen Wertpapieren

Die Weiterführung der privilegierten Vermögensbesteuerung für nichtkotierte Aktien als weiteren Standortvorteil für mittelständische Unternehmen im Aargau wird mit Freude zur Kenntnis genommen. Weiter erachtet die FDP die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer der Unternehmen als zusätzlichen Vorteil für die Unternehmen und deren Arbeitsplätze im Aargau.

Kompromiss statt Stillstand

Die FDP Aargau ist im Rahmen eines Kompromisses bereit, den Verzicht auf Tarifsenkungen bei den Gewinn- und Kapitalsteuern der Unternehmen mitzutragen. Ferner unterstützt sie die in der Strategie des Regierungsrats vorgesehene privilegierte Besteuerung von Erträgen aus Patenten und einen zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Diese Abzüge stärken die Konkurrenzfähigkeit der innovativen aargauischen Unternehmen, was ein besonderes Anliegen der FDP Aargau ist.

  

 

Weitere Auskünfte:

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78

Herbert H. Scholl, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft und Inneres, Tel. 062 836 40 50